Profiltiefe von Reifen
Was gilt in der Schweiz für eine gesetzliche Mindestprofiltiefe?
Welche Punkte gilt es hinsichtlich der Sicherheit zu beachten?
Fakten & Wissen
Mindestprofiltiefe von Reifen in der Schweiz
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Sommer- und Winterreifen beträgt in der Schweiz 1.6 Militmeter.
Die sicherheitsrelevanten Fahreigenschaften lassen jedoch bereits deutlich früher nach. Deshalb gilt hinsichtlich sicherheitsrelevanten Bedenken im Grundsatz die folgende Empfehlung:
- Sommerreifen ersetzen, wenn die Profiltiefe der Lauffläche – nicht an den Reifenschultern – 3 mm beträgt.
- Winterreifen ersetzen, wenn die Profiltiefe der Lauffläche - nicht an den Reifenschultern - 4 mm beträgt.
Die Fahreigenschaften eines Reifens hängen jedoch nicht nur von der Profiltiefe, sondern auch vom Alter ab. Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus und wird spröde. Dabei verschlechtern sich sämtliche sicherheitsrelevanten Eigenschaften eines Reifens, vor allem die Nasseigenschaften. Als allgemeine Faustregel gilt, dass über achtjährige Reifen grundsätzlich nicht mehr genutzt werden sollten, selbst wenn diese noch genügend Profil aufweisen. Es empfiehlt sich dies jedoch stets zusätzlich durch einen Fachexperten abschliessend beurteilen zu lassen.